Mediation

Mediation in Hamburg

Mediatorin Dorothee B. Salchow

Die Orange in der Mediation

Die Mediation fragt nach den Interessen der Beteiligten! Ein typisches Beispiel ist das einer Mutter, die eine Orange und zwei Kinder hat. Die Kinder streiten um die Orange nach, die Mutter teilt sie in zwei Stücke und jedes Kind erhält eine Hälfte.

Und trotzdem sind beide Kinder unzufrieden!

Hätte die Mutter gefragt, wofür die Kinder die Orange benötigen, so hätte sie mehr erfahren:

das eine Kind möchte den Saft aus dem Fruchtfleisch pressen und trinken, das andere Kind benötigt die Schale für einen Kuchen.

So geht die Mediation vor und statt eines Kompromisses kommen für die Beteiligten Win-Win-Lösungen heraus!

Mediation bei rechtskonzept, Mediatorin Dorothee B. Salchow

Wo kann Mediation zum Einsatz kommen?

Konflikte treten überall dort auf, wo Menschen miteinander kommunizieren.

Neben unserer Tätigkeit als Rechtsanwälte bieten wir auch Mediation durch unsere Rechtsanwältin und Mediatorin Dorothee B. Salchow (Mitglied im Bundesverband Mediation e.V.) an.

Dorothee Salchow kann mit ihrer langjährigen Erfahrung in der Bearbeitung von Konflikten, der Kommunikation allen Beteiligten an einem Konflikt schnell einschätzen, ob ein Konflikt einer juristischen Klärung durch ein Gericht oder auch außergerichtlich durch Anwält:innen zugeführt werden sollte oder ob der Konflikt geeignet ist, in einer Mediation gelöst zu werden.

 

Welche Konflikte können sich in einer Mediation lösen lassen?

Es lassen sich die allermeisten Konflikte kostengünstig und schonend über eine Mediation lösen. Im Gegensatz zu einer juristischen Auseinandersetzung ist eine Mediation zukunftsorientiert, es geht hier nicht um die Schuldfrage sondern darum, die Interessen der Parteien in die Lösung einfließen zu lassen.

Dies ist hilfreich, wenn die Konfliktparteien auch nach Klärung ihres Problems noch auf ein gutes Verhältnis oder ein Miteinander angewiesen sind.

Dies können z.B. sein:

  •  Geschäftspartner,
  • Nachbarn,
  • Eltern,
  • Familienmitglieder oder auch
  • Kollegen.

Sie haben Fragen rund um Mediation? Sprechen Sie uns an!

Welche Vorteile hat eine Mediation für mich?

Was ist Mediation – ist Mediation für meinen Konflikt geeignet?

„Welche Vorteile hat eine Mediation für mich, was bietet mir eine Mediation?“ – Diese Frage werden Sie sich stellen, wenn Sie vor einem Konflikt stehen, der zu eskalieren droht oder bereits eskaliert ist und Sie doch nach einer Lösung suchen.

Kurz gesagt:

Mediation bietet Ihnen ein Verfahren zur Konfliktlösung durch eine:n neutrale:n Vermittler:in.

Während Gerichte in einem Rechtsstreit als neutrale Dritte entscheiden, wie ein Sachverhalt rechtlich zu bewerten ist und damit die Vergangenheit bewerten, hilft ein:e Mediator:in als neutrale:r Vermittler:in zukunftsorientierte Lösungen zu finden!

Die weiteren Unterschiede zu einem juristischen Verfahren lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Konfliktmodell der Mediation Juristisches Verfahren
Schuldfrage wird ausgeklammert Wer hat Recht?

Alle Parteien kommen zu Wort, subjektive Anliegen, Sichtweisen und Interessen der Beteiligten werden erörtert

 

Wer kann seine Position beweisen?
Win-Win-Situation durch Erarbeiten der Lösung durch die Mediant:innen Lösung wird durch eine:n Dritte:n (Gericht) vorgegeben

Mediation ist ein klar strukturiertes, wissenschaftlich fundiertes Verfahren, welches den den Beteiligten hilft, ihre Konflikte zu lösen!

Konflikte erlebt jeder Mensch täglich mehrmals – ein Konflikt deutet darauf hin, dass es etwas zu klären gibt.

Aber: Konflikte, die zu spät, unvollständig oder auch gar nicht bearbeitet werden, können jedoch das Zusammenleben stark beeinträchtigen.

Ungeklärte Konflikte können hohe Kosten verursachen und zu erheblichem Stress bei den Beteiligten führen. Denn meist blockiert der Konflikt die berufliche oder private Situation, nach der Lösung können die Beteiligten sich wieder nach vorne orientieren.

Nach einer Mediation können die Beteiligten wieder in die Zukunft schauen.

Mediation kommt überall dort zum Einsatz, wo Konflikte auftauchen:

Privatleben:

  • Familie
  • Erbschaft
  • Ehe
  • Partnerschaft
  • Schule
  • Nachbarn
  • Kindergarten
  • Bau
  • Sport
  • Freizeit

Unternehmen:

  • Spannungen zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten,
  • Differenzen zwischen Abteilungen,
  • Streitigkeiten zwischen zwei Unternehmen
  • Konflikte zwischen Unternehmern und Verbrauchern

Öffentliches Leben:

  • Bebauungspläne
  • Öffentliches Nachbarschaftsrecht etc.

 

 

Die Vorteile einer Mediation bei innerfamiliären Konflikten liegen auf der Hand:

Die Parteien können wieder entspannter miteinander umgehen, das Problem ist im Sinne aller Beteiligten gelöst und die Situation für alle weiteren Familienmitglieder (gemeinsame Kinder, Partner etc.) entspannt sich.

Auch die Vorteile eines gelösten Konflikts im Arbeitsumfeld sind deutlich:

Die Kollegen können sich wieder um das Projekt und die tatsächliche Arbeit kümmern, ohne sich von dem Konflikt einnehmen zu lassen. Das Unternehmen arbeitet nachweislich wirtschaftlicher.

Im Mediationsverfahren schildern alle Beteiligten mit Hilfe des Mediators das Problem aus ihrer Sicht.

Dabei kommen schnell die Interessen und Bedürfnisse zu Tage, die zunächst hinter dem eigenen Standpunkt verborgen waren.

Sobald die Konfliktparteien dies erkennen, können Sie meist erstmalig die Beweggründe für die jeweils andere Haltung in dem Problem nachvollziehen. Die Aufgabe des Mediators ist hierbei, die Parteien methodisch zu unterstützen, die jeweils andere Sicht zu verstehen.

Wichtig hierbei ist:

Verstehen heißt nicht einverstanden zu sein – es ist vielmehr lediglich die Möglichkeit, die Sichtweise des anderen auf das Problem nachzuvollziehen.

So können die Medianten dann – auch hier mit der methodischen Unterstützung des Mediators – tragfähige Lösungen entwickeln, die ihre eigenen Anliegen und Bedürfnisse berücksichtigen.

Dabei ergeben sich – bei anfangs völlig konträren Positionen – zu vereinbarende Interessen der Parteien. Auf dieser Grundlage können kreative Lösungsoptionen erarbeitet werden und die passenden Optionen als Lösungen für das Problem ausgesucht werden.

Diese Lösungen werden sodann auf Ihre Durchführbarkeit für alle Beteiligten überprüft und in einer Vereinbarung festgehalten.

Auf dieser Grundlage gibt es bei der erfolgreichen Mediation nur Gewinner – es wird immer eine Win-Win-Lösung geben.

Fragen sich, ob Mediation für Ihre Situation geeignet ist?

Über diesen Kurztest können Sie herausfinden, ob Konflikt für eine Mediation geeignet ist. Sofern Sie mindestens 1 x mit „JA“ antworten können, sollten Sie eine:n Medator:in kontaktieren:

„Der Konflikt hat sich verhärtet!“

„Wir suchen nach einer Lösung oder wissen, dass unser Problem gelöst werden müsste, damit eine weitere Zusammenarbeit oder ein weiteres Miteinander gewährleistet werden kann!“

„Wir finden einfach keine Lösung, wir können nicht mehr miteinander reden!“

 

Sprechen Sie mich an – ich kläre mit Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Fragen und Sie gewinnen einen ersten Eindruck von mir und unserer Zusammenarbeit!

 

Ich freue mich auf Sie!

Wie finde ich eine:n gute:n Mediator:in?

Ist man noch nie mit Mediation in Kontakt gekommen, so stellt sich die Frage:

„Wie finde ich eine:n passende:n Mediator:in?“

Dieser Guide kann Ihnen helfen:

Berufsbezeichnung Mediator, Mediatorin:

Die Berufsbezeichnung „Mediator“ oder „Mediatorin“ ist nicht geschützt.

Das Mediationsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/mediationsg/BJNR157710012.html) sagt in § 1 Abs. 2 insofern lediglich, dass „ein Mediator (…) eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis (ist), die die Parteien durch die Mediation führt.“

Als Mediator:in kann insofern jeder Mensch tätig werden, der sich dazu berufen fühlt.

Worauf sollten Sie also achten, wenn Sie einen Mediator auswählen?

Auch wenn das Mediationsgesetz keinen Schutz der Bezeichnung „Mediator:in“ gewährt, so sollten Sie darauf achten, dass der/die von Ihnen gewählte Mediator:in Berufserfahrung hat und auch eine Ausbildung mit 120 – 200 Stunden mit bestimmten Inhalten absolviert hat.

Darüberhinaus können Sie darauf achten, ob der von Ihnen gewählte Mediator oder die von Ihnen gewählte Mediatorin z.B. in einem Berufsverband Mitglied ist etc. oder die Zusatzbezeichnung „zertifiziert“ trägt.

Dorothee B. Salchow ist zertifizierte Mediatiorin und Mitglied im Bundesverband Mediation e.V.

Zusätzliche Kompetenzen

Welche Zusätzlichen Kompetenzen oder auch räumlichen Möglichkeiten wünschen Sie sich von einem:r Mediator:in? Wünschen sie sich bestimmte berufliche Fähigkeiten oder Erfahrungen? Schauen und fragen Sie nach! Das steht Ihnen zu.

Empathie

Schauen Sie, wie der/die Mediator:in auf Ihr Anliegen in einem ersten Telefonat reagiert – fühlen Sie sich gut aufgehoben? Erfasst der’/die  Mediator:in Ihre Anliegen und Bedürfnisse?

Kosten und Ablauf

Fragen Sie den Mediator nach dem Ablauf und den Kosten der Mediation – Transparenz ist wichtig!

Wie läuft eine Mediation ab?

Einfach gesagt: Der Ablauf einer Mediation ist immer gleich!

  • Vorphase: Kontaktaufnahme, Vorgespräch
  • Phase 1: Erstgespräch, Mediationsvertrag
  • Phase 2: Festlegung der zu klärenden Themen
  • Phase 3: Klärung der jeweiligen Interessen
  • Phase 4: Erarbeiten und Auswählen der Lösungen
  • Phase 5: Abschlussvereinbarung
  • Umsetzungsphase

Eine Mediation ist ein strukturiertes Verfahren nach wissenschaftlichen Methoden, das einem genauen Ablauf folgt. Je nach Konflikt wird dabei durch den/die Mediator:in der Schwerpunkt auf einzelne Phasen gelegt.

Grundsätzlich gestaltet sich der Ablauf einer Mediation wie folgt:

Kontaktaufnahme, Vorgespräch
Die sog. Vorphase umfasst die erste Kontaktaufnahme eines oder mehrere Medianten mit dem/der Mediator:in. Dabei wird in einem kurzen Vorgespräch meist telefonisch geklärt, ob der Konflikt für eine Mediation geeignet ist. Sodann wird ein Termin vereinbart.

Phase 1: Erstgespräch, Mediationsvertrag
In dem ersten gemeinsamen Termin werden die Prinzipien der Mediation geklärt, die Kosten der Mediation besprochen und offene Fragen zum Ablauf des Mediationsverfahrens besprochen. Hieraus ergibt sich dann die Vereinbarung zur durchzuführenden Mediation.

Sofern notwendig wird hier auch ein Mediationsvertrag schriftlich geschlossen.

Phase 2: Festlegung der zu klärenden Themen
An das Erstgespräch schließt sich die gemeinsame Festlegung der zu besprechenden Probleme, der zu behandelnden Themen an.

Hierbei unterstützt der/die Mediator:in methodisch die Parteien und sammelt die von den Parteien aufgeworfenen Themen. Hier wird jede:r Mediant:in gehört und kann seine Sicht auf den Konflikt darstellen und die ihm wichtigen Themen aufnehmen lassen.

Die Konfliktpartner:innen einigen sich sodann auf eine Reihenfolge, in welcher die Themen bearbeitet werden sollen. Die Reihenfolge kann sich aus der Dringlichkeit oder auch aus Überlagerungen von Themen ergeben.

Wichtig ist: in der Mediation werden alle von den Mediant:innen benannten Themen besprochen und die Themensammlung bleibt offen. Sollte ein:e Mediant:in später ein weiteres Thema benennen wollen, so wird dieses Thema auch später noch in die Sammlung mit aufgenommen.

Phase 3: Klärung der jeweiligen Interessen
Sind die Themen festgelegt, so werden die Sichtweisen der Mediant:innen auf diese Thema ausführlich besprochen.

Hier unterstützt der/die Mediator:in das Gespräch durch verschiedene Techniken und Methoden. Hierbei wird meist schnell klar, dass die Beteiligten ihre jeweiligen Positionen zu einem Thema aus einer bestimmten Motivation heraus vertreten.

Diese Motive aufzudecken, auf den Tisch zu legen und dem anderen zu verdeutlichen ist das Herzstück der Mediation. Dieser Prozess ist die Grundlage für jede tragfähige Lösung!

Phase 4: Erarbeiten und Auswählen der Lösungen
Sind die jeweiligen Motive, Bedürfnisse und Interessen geklärt, so geht es für die Mediant:innen mit Hilfe des/der Mediator:in an die Suche nach passenden Lösungen für den Konflikt.

Hier wird jede Lösungsmöglichkeit ohne Bewertung aufgenommen. Hier stellen sich die Mediant:innen meist ganz von selber die Fragen: „Was bin ich bereit zu geben – was brauche ich mindestens, um meine Motive und Bedürfnisse gewahrt zu sehen?“.

Nach und nach ergeben sich so umsetzbare Lösungen, die sodann von den Mediant:innen auf ihre Umsetzbarkeit hin geprüft werden.

Schnell finden sich Lösungen, die für alle umsetzbar sind und alle Interessen berücksichtigen.

Phase 5: Abschlussvereinbarung
Aus den nun gefunden Lösungen oder der einen Lösung wird nun eine Abschlussvereinbarung formuliert. Diese wird immer wieder auf Ihre Umsetzbarkeit für alle Beteiligten geprüft. 7

Dies geschieht unter anderem mit Hilfe der sog. SMART-Formel: Die Lösung muss für alle Medianten
S-pezifisch sein, also genau beschreiben, wie die Lösung aussieht. Sie muss weiter
M-essbar sein,
A-ttraktiv, also für alle Beteiligten Vorteile bringen,
R-ealistisch, die gefunden Lösung muss tatsächlich im Alltag umsetzbar sein und sie muss
T-erminiert werden. Es muss also geklärt sein, bis wann die Lösung umgesetzt werden soll.
sein.

Je nach Konflikt können ein oder mehrere Punkte der SMART-Formel mehr oder weniger Gewicht bekommen. Sie bietet Ihnen jedoch einen guten Anhaltspunkt, ob die gefundene Lösung tatsächlich auch umsetzbar für Sie ist oder ob sie noch optimiert werden sollte.

Umsetzungsphase
Mit der gefundenen Lösung schließen die Mediant:innen die Mediation ab und begeben sich in den Alltags-Test mit den gefundenen Lösungen! Hier werden Sie – ohne den/die Mediator:in – in ihrem familiären, nachbarschaftlichen oder Arbeits-Alltag die Lösung testen.

Sollte es hier Anpassungsbedarf oder weiteren Gesprächsbedarf geben, so dürfen und sollen die Mediant:innen jederzeit Kontakt zum/zur Mediator:in aufnehmen! Nur so kann der Konflikt endgültig geklärt werden und die Mediant:innen können sich wieder ihren Aufgaben mit der notwendigen Energie widmen.

Sie haben Fragen zum Ablauf einer Mediation? Rufen Sie mich an, wir klären Ihre Fragen in einer kostenlosen Ersteinschätzung!

Was sind die Grundsätze bei einer Mediation?

Es gibt einige Grundsätze im Mediationsverfahren:

  • Bereitwilligkeit der Mediant:innen
  • Neutralität des/der Mediator:in
  • Eigenverantwortung der Mediant:innen
  • Informiertheit der Mediant:innen
  • Vertraulichkeit des Verfahrens
  • Ergebnisoffenheit der Mediant:innen
  • Wahrung des Status Quo während der Mediation

In jeder Mediation gibt es bestimmte Grundsätze, an welche sich alle Beteiligten des Verfahrens halten müssen.

Sind einzelne Grundsätze für die Beteiligten übereinstimmend nicht wichtig, so können sich die Beteiligten hierüber jederzeit einigen und etwas anderes vereinbaren.

Grundsätzlich setzt eine erfolgreiche Mediation voraus:

Bereitwilligkeit der Medianten
Für ein Gelingen der Mediation ist es unverzichtbar, dass alle Beteiligten bereitwillig zur Mediation erscheinen. Gelegentlich findet sich an dieser Stelle auch der Begriff „Freiwilligkeit“.

Nach meiner Erfahrung ist es jedoch so, dass in einem Konflikt mindestens ein Beteiligter nicht wirklich freiwillig zur Mediation kommt. Vielmehr kommt er aus einem inneren oder auch äußeren Druck („Wenn Du nicht zur Mediation mit mir gehst, dann …!“) mit kommt. Insofern ist es dann aber wichtig abzuklären, ob er bereit ist, sich auf das Mediationsverfahren einzulassen.

Dieser Punkt bereitet selten Schwierigkeiten, da die Mediant:innen sich ja schon gemeinsam auf den Weg zur Mediation gemacht haben.

Neutralität des/der Mediator:in

Der/die Mediator:in ist zu jedem Zeitpunkt als neutrale:r Dritte:r tätig. Der/die Mediator:in unterstützt insofern in seiner/ihrer Allparteilichkeit alle Beteiligten der Mediation gleichwertig dabei, die eigenen Anliegen auszudrücken.

Der/die Mediator:in ist insofern ein:e Unterstützer:in in der Konfliktlösung ohne Eigeninteressen.

Eigenverantwortung der Mediant:innen

Die Beteiligten der Mediation wissen selbst am besten, was Sie benötigen! Um dies herauszuarbeiten, benötigen sie manchmal eine:n unbeteiligte:n Dritte:n – den/die Mediator:in. Der Konsens, die Lösung selbst wird jedoch von den Konfliktparteien eigenverantwortlich und in Autonomie erarbeitet.

Der/die Mediator:in wird keine Lösungen vorschlagen oder gar vorgeben.

Sie wissen selbst am besten, was Sie für eine tragfähige Lösung benötigen. Der Mediator unterstützt dabei die Suche nach einer Lösung.

Informiertheit der Mediant:innen

Mein Wissen ist Dein Wissen! Dieser Grundsatz in der Mediation gilt zu jedem Zeitpunkt im Mediationsverfahren.

Vorteil eines/einer Anwalts-Mediator:in, also eines/einer Mediator:in, der/die auch Anwält:in ist, ist, dass er/sie über die rechtlichen Voraussetzungen Bescheid weiß und informieren kann.

Eine haltbare Lösung für das gemeinsame Problem können die Mediant:innen nur dann erarbeiten, wenn alle Beteiligten den gleichen Wissensstand haben.

Verschweigen ist kontraproduktiv, da die eigenen Motive nicht in die Lösung einbezogen werden können!

Dies wird manchmal verkannt. Eine Lösung, die all Ihre Interessen berücksichtigt kann nur gefunden werden, wenn diese Interessen offenbart werden.

 

Vertraulichkeit des Verfahrens

Eine Mediation ist vertraulich, alle Beteiligten und selbstverständlich auch der/die Mediator:in ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Auf diesen Grundsatz wird der/die Mediator:in immer gesondert im Erstgespräch hinweisen und alle Beteiligten zur Verschwiegenheit verpflichten.

Sofern Beteiligte übereinstimmend wünschen, dass bestimmte Beteiligte oder auch in manchen Verfahren die Öffentlichkeit über einzelne Punkte informiert werden, kann die Verschwiegenheitsverpflichtung gemeinsam für diese Punkte aufgehoben werden.

 

Ergebnisoffenheit der Mediant:innen

Es ist durchaus legitim, dass die Mediant:innen mit einer Ideallösung im Kopf in das Mediationsverfahren gehen und klar vor Augen haben, was er/sie in dem Verfahren erreichen möchte.

Gleichwohl sollen alle Konfliktbeteiligten ergebnisoffen in das Verfahren gehen.

Es wird sich im Rahmen der Mediation immer ergeben, dass die bisherige Ideallösung nicht auch die tatsächlich ideale Lösung für den/die Mediant:innen ist.

Wahrung des Status Quo während der Mediation

Für ein Gelingen der Mediation ist es wichtig, dass alle Beteiligten den Status Quo wahren, mit dem Sie in die Mediation gegangen sind.

Es dürfen im laufenden Mediationsverfahren keine Veränderungen bezogen auf das Problem herbeigeführt werden.

In familiären Konflikten kann dies bedeuten, dass die bisherige Umgangsregelung bis zum Abschluss der Mediation beibehalten werden, in Team-Konflikten dürfen die bisherigen Vorgehensweise bei der Bearbeitung des Projekts nicht geändert werden, bis eine Lösung gefunden ist.

 

Sie haben Fragen zu den Prinzipien der Mediation? Ich freue mich auf Ihren Anruf oder Ihre Email!

Was kostet die Mediation?

Wichtig für die Mediant:innen ist immer auch die Fragen nach der Kosten der Mediation oder ob z.B. die eigene Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Mediation übernimmt.

Aus meiner langjährigen Erfahrung als Anwältin weiß ich:

„Eine juristische Auseinandersetzung ist hinsichtlich des Zeitrahmens, des Ausgangs und auch der Kosten selten genau kalkulierbar!“

Dies ist in der Mediation anders:

Die Beteiligten haben das gemeinsame Ziel, den Konflikt und das damit einhergehende Unbehagen möglichst schnell zu lösen, bzw. zu beseitigen.

„Die Motivation der Mediant:innen führt dazu, dass eine Mediation  immer zeitsparender ist als ein juristisches Verfahren!“

Das Mediationsverfahren wird nach Stunden abgerechnet. Wird eine Mediation an einem anderen Ort als meinen Büroräumen gewünscht, so kommen neben den Stunden noch Auslagen wie Reisekosten etc. hinzu.

Über die anfallenden Kosten werden Sie vor Auftragserteilung genau aufgeklärt. Rufen Sie mich gerne dazu an!

Die Höhe des angesetzten Stundesatzes variiert, dabei spielen z.B. die Zahl der Beteiligten, der Konflikt selbst und die daraus resultierenden Zeiten für die Vor- und Nachbereitung der Termine eine Rolle.

Durch meine langjährige Tätigkeit auch als Anwältin kann ich Ihnen eine gute Einschätzung über die anfallenden Kosten vorab geben. Sprechen Sie mich an!

Rechtsschutzversicherung und Mediation

Wie bei allen Versicherungsverträgen ist die Kostenübernahme für eine Mediation durch Ihre Rechtsschutzversicherung abhängig von dem Inhalt Ihres Versicherungsvertrages.

Immer mehr Rechtsschutzversicherer versichern auch die Kosten einer Mediation – hier lohnt sich ein Blick in den Vertrag.

Die Voraussetzungen der einzelnen Versicherungsverträge sind unterschiedlich, so wird von manchen Versicherern ein Pauschalbetrag gedeckelt durch einen Maximalbetrag im Jahr mitversichert, andere Rechtsschutzversicherungen tragen die Kosten für eine Mediation in Höhe der ansonsten anfallenden Kosten für ein sonst gegebenenfalls erforderliches Gerichtsverfahren (I. Instanz).

In der bei Streitigkeiten im mit Versicherungen hat sich u.a. auch die Shuttle-Mediation bewährt. Die Shuttle-Mediation ist ein Verfahren, bei dem der/die Mediator:in telefonisch als Vermittler:in zwischen den Konfliktparteien auftritt.

Familienrechtliche Streitigkeiten lassen sich grundsätzlich nicht rechtsschutzversichert, allerdings werden viele Mediationen von Rechtsschutzversicherungen abgedeckt. In diesem Fall fallen pro Mediationssitzung (3 Stunden) 250,00 € an anwaltlichen Gebühren an (§ 34 RVG). Dies beinhaltet  1,5 Stunden für die Vor- und Nachbearbeitung und 1,5 Stunden für die eigentliche Mediation. 

Im Vergleich stellt sich die mediative Beilegung der Konflikte aber auch ansonsten nicht nur kostengünstiger, sondern auch nachhaltiger und tragfähiger dar als der Richterspruch.

Durch meine Qualifikation als Coach kann ich insofern die Motive der Beteiligten gemeinsam mit ihnen herausarbeiten!

Die Rechtsschutzversicherungen arbeiten mit den Mediationsverbänden zusammen, die mit ihren Prüfungsverfahren und Qualitätssiegeln für die Qualität der Mediatoren stehen.

Ich bin Mitglied im Bundesverband Mediation e.V. – Fachverband zur Förderung der Verständigung in Konflikten und kann gerne für Sie eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung stellen.

Sie haben Fragen zu den Kosten einer Mediation? Sprechen Sie mich an!